
Techn. zulässige Gesamtmasse Zugwagen | kg | ![]() |
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Techn. zulässige Gesamtmasse Anhänger | kg | ![]() |
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Gesamtmasse | kg | |
Geben Sie bitte die techn. zul. Gesamtmasse ein!
Haben Sie seit 3 Jahren einen B und F (Traktor) Führerschein?
- Die Anhängelast des Zugfahrzeuges muss wie immer beachtet werden.
- Die behördliche Genehmigung muss wie immer beachtet werden.
- Ohne Gewähr
Ab 19. Jänner 2013 darf mit der Lenkberechtigung der Klasse B (Auto) ein schwerer Anhänger nur noch unter folgenden Bedingungen geführt werden:
- Die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge darf 3.500 kg nicht übersteigen.
- Die Anhängelast des Zugfahrzeuges muss wie immer beachtet werden.
- Die behördliche Genehmigung muss wie immer beachtet werden.
- Das bisherige Verhältnis zwischen Eigengewicht (Eigenmasse) des Zugfahrzeuges und der höchsten zulässigen Gesamtmasse des Anhängers entfällt!
Erwerb des Führerscheines der Klasse BE (eigene Führerscheinklasse):
- Diese umfasst ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse bis maximal 3.500 kg, egal welche Bremsanlage der Anhänger aufweist (somit maximale Gespanngesamtmasse von 7.000 kg).
- Ist der Anhänger schwerer, darf die Kombination nur mit der Klasse C1 E gezogen werden.
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Das heißt, die Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Führerschein Klasse B vorhanden - Erweiterung um den Code 96:
Was ist der Code 96?
Es ist keine Prüfung notwendig. Der Code 96 berechtigt im gesamten EWR schwere Anhänger bis zu einer höchsten zulässigen maximalen Gespanngesamtmasse von 4.250 kg. Für den Erhalt des Code 96 ist die Absolvierung einer theoretischen und praktischen Ausbildung im Gesamtausmaß von sieben Unterrichtseinheiten notwendig. Diese Berechtigung wird im Führerschein mit "Code 96" vermerkt.
Was ist der Code 96?
Es ist keine Prüfung notwendig. Der Code 96 berechtigt im gesamten EWR schwere Anhänger bis zu einer höchsten zulässigen maximalen Gespanngesamtmasse von 4.250 kg. Für den Erhalt des Code 96 ist die Absolvierung einer theoretischen und praktischen Ausbildung im Gesamtausmaß von sieben Unterrichtseinheiten notwendig. Diese Berechtigung wird im Führerschein mit "Code 96" vermerkt.
Führerschein Klassen B und F vorhanden (Erweiterung um die Klasse BE):
Ist der Führerschein der Klassen B und F vorhanden, ist ein erleichterter Zugang zur Lenkberechtigung für die Klasse BE möglich. Nur eine praktische Fahrprüfung ist notwendig, eine theoretische Ausbildung ist nicht erforderlich. Möglich ist dies für alle Personen, die
Ist der Führerschein der Klassen B und F vorhanden, ist ein erleichterter Zugang zur Lenkberechtigung für die Klasse BE möglich. Nur eine praktische Fahrprüfung ist notwendig, eine theoretische Ausbildung ist nicht erforderlich. Möglich ist dies für alle Personen, die
- seit mindestens drei Jahren im Besitz der Lenkberechtigung für die Klassen B und F sind und
- sich bereits eine längere Praxis beim Ziehen von schweren Anhängern (im Rahmen der Lenkberechtigung für die Klasse B und/oder die Klasse F) erworben haben.
- Eine ärztliche Untersuchung kann in diesem Fall von der Behörde verlangt werden, muss aber nicht.
- Der geforderte Nachweis für die "Glaubhaftmachung" der Fahrpraxis kann z. B. erfolgen durch
- die Vorlage von Zulassungsbescheinigungen
- Bestätigung des Arbeitgebers
- Nachweis, dass der Antragsteller in einem landwirtschaftlichen Betrieb gearbeitet hat bzw.
- sonstige Nachweise
Formulare in der ZEBRA Fahrschule
Für dieses Gespann brauchen Sie einen Führerschein der Klasse C1 (leichter LKW) + E.